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Schufa Eintrag - Einsehen und Löschen fehlerhafter Einträge


Wenn der Kredit von der Bank verweigert wird oder der Versandhandel im Internet die Ratenzahlung ablehnt, kann dies an einem schlechten “Score-Wert” der Schufa oder einer anderen Auskunftei liegen. Wie aber können Verbraucher fehlerhafte Einträge einsehen und löschen?

Scoring zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit

Beim sogenannten “Scoring” handelt es sich um statistische Verfahren, mit denen spezialisierte Unternehmen wie die Schufa die Kreditwürdigkeit einer Person einschätzen. Andere Unternehmen greifen wiederum auf diese Daten zurück, um das Risiko eines Zahlungsausfalls im Umgang mit dem Kunden einzuschätzen. Scoringverfahren dienen also dazu, zusätzliche Informationen über die Bonität eines Kunden zu ermitteln, welche die grundlegenden Informationen über die Einkommens- und Ausgabensituation einer Person (Gehalt, Einkommen) ergänzen.

Die Qualität und Aussagekraft solcher Scores ist umstritten. Wichtig ist es zu wissen, dass im Falle der Schufa neben einem allgemeinen “Basisscore” weitere, unterschiedliche Score-Werte für unterschiedliche Branchen berechnet werden. Diese “Branchenscores” sollen spezielle Risiken und Wahrscheinlichkeiten für spezielle Branchen berücksichtigen. So ist das Zahlungsverhalten und Risiko eines Kunden bei einem Bankkredit möglicherweise ein anderes als bei einem Handyvertrag.

Einträge können fehlerhaft sein

Eine vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) veröffentlichte Studie “Verbraucherinformation Scoring” aus dem Jahre 2009 zeigt, dass die bei der Schufa und anderen Auskunfteien gespeicherten Daten unvollständig oder fehlerhaft sein können. So wurden etwa relevante Faktoren zur Beurteilung einer Person (positive wie negative) nicht erfasst oder es lagen fehlerhafte Daten zu Girokonten, Handyverträgen, Kreditkarten und anderen Speicherungen vor.

Schufa Eintrag einsehen

Aufgrund der hohen Relevanz des Scorings der Auskunfteien für den Alltag und die Geschäftsfähigkeit der Verbraucher wird empfohlen, regelmäßig Einsicht in die gespeicherten Daten zu beantragen und fehlerhafte Einträge zu korrigieren.

Seit 2010 können Verbraucher einmal pro Jahr eine kostenfreie Selbstauskunft bei der Schufa und anderen Auskunfteien beantragen und die über sie gespeicherten Einträge einsehen. Eine solche “kostenlose Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz” muss schriftlich bei der jeweiligen Auskunftei beantragt werden, den Weg zum richtigen Formular bei der Schufa Selbstauskunft haben wir in einem gesonderten Artikel beschrieben.

und löschen…

Verbraucher haben ein Anrecht darauf, fehlerhafte Informationen bei der Schufa und anderen Auskunfteien zu löschen oder zu korrigieren. Der Nachweis einer fehlerhaften Datenspeicherung liegt dabei nach den Erfahrungen der Studie “Verbraucherinformation Scoring” allerdings häufig beim Verbraucher.

Generell müssen bei der Schufa gespeicherte Einträge nach Ablauf bestimmter Fristen entfernt werden: So bleibt etwa ein Eintrag über einen Kredit nach Angaben der Schufa bis zu drei Jahre nach vollständiger Rückzahlung gespeichert. Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte werden ebenfalls nach drei Jahren gelöscht. Wird die Löschung eines solchen Eintrags durch das Amtsgericht nachgewiesen, können die Daten auch vorzeitig aus der Schufa entfernt werden.

Wird ein veralteter Eintrag bei einer Auskunftei nicht automatisch entfernt oder liegen fehlerhafte Einträge vor, muss der Verbraucher selbst aktiv werden. Im Falle der Schufa können Verbraucher sich an das Verbraucherservicezentrum der Schufa in Hannover oder an eine der Geschäftsstellen wenden. Sinnvoll ist es auch, den für den Eintrag verantwortlichen Vertragspartner zu kontaktieren (z.B. die Bank) und eine Berichtigung der Daten bei der Auskunftei zu verlangen. Einen Musterbrief zur Löschung der Daten hat die Verbraucherzentrale Bremen veröffentlicht.

Treten Schwierigkeiten bei der Löschung eines Eintrags auf, etwa weil ein Vertragspartner der Schufa die Korrektur fehlerhafter Daten verweigert, muss unter Umständen die Hilfe eines Anwalts in Anspruch genommen werden.

© Autor: PE

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