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Selbständig und Steuern - Die wichtigsten Steuerarten


Generell sollten Selbständige zu Beginn (und auch im weiteren Verlauf) der Existenzgründung die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen. Fragen zu steuerlichen Themen beantwortet weiterhin auch das Finanzamt: Die Erfahrung zeigt, dass hier oft freundlich und kompetent beraten wird, auch wenn es sicherlich nicht darum gehen kann, dem Fragenden alle Möglichkeiten der Steuersparnis aufzuzeigen.

Wer sich selbständig macht, wird früher oder später zumindest mit einer oder mehreren der folgenden Steuern zu tun haben.

Einkommensteuer

Wie Arbeitnehmer auch, müssen Selbständige und Freiberufler Steuern auf ihr erwirtschaftetes Einkommen zahlen. Bei Arbeitnehmern wird diese “Lohnsteuer” vom Einkommen abgezogen, Selbständige zahlen Einkommensteuer auf die Höhe ihres
Einkommens und damit auf den Gewinn der Unternehmung. Die Höhe der Einkommensteuer wird auf der Grundlage der Einkommensteuererklärung berechnet, die alle Einkünfte beinhaltet.

Umsatzsteuer
Umsatzsteuer (oft auch als Mehrwertsteuer bezeichnet) wird für prinzipiell alle im Inland vom Unternehmer erbrachten (und zu bezahlenden) Leistungen fällig. Unternehmer sind normalerweise verpflichtet, Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen, können gleichzeitig aber auch die Vorsteuer für unternehmensrelevante Ausgaben gegenrechnen. Im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldungen und der Umsatzsteuerjahreserklärung wird die Differenz aus Umsatz- und Vorsteuer errechnet
und an das Finanzamt abgeführt.

Gerade die Umsatzsteuer führt oft zu Missverständnissen bei Beginn der Geschäftstätigkeit: Selbständige sollten sich das Wesen der Steuer daher genau vor Augen führen und anhand einiger Beispiele durchrechnen. Für Unternehmen stellt die Umsatzsteuer normalerweise lediglich einen Durchlaufposten dar und bringt damit zwar den bürokratischen Aufwand mit sich, ist sonst aber vollständig kostenneutral.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird abhängig vom sogenannten Gewerbeertrag des Unternehmens von den Gemeinden und Kommunen erhoben. Der Hebesatz zur Berechnung der Steuer variiert innerhalb der Gemeinden und kann damit einen kostenrelevanten Faktor bei der Wahl des Unternehmensstandorts darstellen.

© Autor: PE

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