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KfW Fördermittel zur Existenzgründung


Für eine Existenzgründung stehen in vielen Fällen spezielle Fördermittel von Bund und Ländern zur Verfügung: Eine wichtige Säule im Rahmen dieser Förderprogramme bildet die KfW-Mittelstandsbank. Als Teil der KfW-Bankengruppe bietet sie Förderkredite für Existenzgründer und junge Unternehmen sowie Beratungsförderung an.

Dabei werden für Existenzgründer aktuell vor allem zwei Förderprogramme angeboten: Das KfW-StartGeld sowie das ERP-Kapital für Gründung. Beide Darlehen sollen Gründern die Finanzierung ihres Vorhabens erleichtern und, im Vergleich zu herkömmlichen Bankkrediten, bessere Zungangsmöglichkeiten und günstigere Konditionen für diese Zielgruppe anbieten.

Neben den Krediten steht zusätzlich auch noch eine Beratungsförderung durch die Bank zur Verfügung: Im Rahmen des sogenannten “Gründercoachings” können sich Existenzgründer durch einen von der KfW qualifizierten Unternehmensberater betreuen lassen. Die Kosten für die Beratung werden (bis zu gewissen Maximalbeträgen) anteilig von der KfW finanziert.

Im folgenden eine kurze Übersicht über die genannten KfW Fördermittel, ausführliche Informationen erhalten Existenzgründer auf den Seiten der Kfw-Mittelstandsbank. Einen umfassenden Überblick über diese und andere Fördermöglichkeiten bietet die Förderdatenbank des Bundes.

KfW-StartGeld

Das Programm dient insbesondere zur Finanzierung kleinerer Vorhaben der Existenzgründung und steht kleinen Unternehmen gemäß den KMU-Kriterien der EU-Kommission sowie Gründern und Freiberuflern zur Verfügung. Auch ein Nebenerwerb kann nach Angaben der KfW finanziert werden, sofern dieser mittelfristig zum Haupterwerb des Gründers wird.

Der Kreditbetrag beläuft sich beim KfW StartGeld auf maximal 50.000 Euro und es wird eine tilgungsfreie Anlauflaufzeit für das Darlehen gewährt. Wie bei den meisten Förderdarlehen üblich wird der Kredit jedoch nicht direkt von KfW-Bank vergeben, sondern bei der Hausbank beantragt.

Die Hausbank führt somit das persönliche Gespräch mit dem Gründer, legt zusammen mit diesem die notwendigen Sicherheiten fest und entscheidet über den Erfolg des Antrags. Um die Finanzierung für Existenzgründer leichter zugänglich zu machen bietet die KfW der Hausbank eine sogenannte Haftungsfreistellung an: Die Hausbank haftet im Falle eines Kreditausfalls gegenüber der KfW nur zum angegebenen Prozentsatz.

ERP-Kapital zur Gründung

Hierbei werden Fördermittel aus dem Sondervermögen des European Recovery Program genutzt, um ein zinsgünstiges Darlehen zu subventionieren. Beim ERP-Kapital zur Gründung handelt es sich um ein sogenanntes Nachrangdarlehen: Ansprüche der KfW-Bank an das Unternehmen treten im Insolvenzfall hinter den Ansprüchen der anderen Gläubiger zurück.

Für den Existenzgründer hat dies den Vorteil, dass das ERP-Kapital eine eigenkapitalähnliche Funktion erfüllt und die Kreditwürdigkeit des Unternehmens durch das Darlehen nicht negativ beeinflusst wird, wie es bei der Aufnahme von Fremdkapital normalerweise der Fall wäre.

Voraussetzung für das ERP-Kapital zur Gründung ist unter anderem ein gewisser Anteil an Eigenmitteln sowie das Vorliegen einer “föderungsfähigen” Investition.

© Autor: PE

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