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Flugverspätung - Entschädigung bei Flugverspätungen bestätigt


Fluggästen steht auch bei großer Verspätung eines Fluges eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft zu: So lautet das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einer kürzlich getroffenen Entscheidung zum Fluggastrecht. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) begrüßt die Entscheidung in einer Presseerklärung.

Mit seinem Urteil vom 19. November 2009 (Az: C-402/07 und C-432/07) hat der Europäische Gerichtshof nach Ansicht des BMELV die Rechte der Verbraucher gestärkt. So haben die Fluggäste ab einer Flugverspätung von drei Stunden oder mehr Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich. Ausnahme: Geht die Verspätung auf “außergewöhnliche Umstände” zurück, müssen die Fluggesellschaften nicht zahlen. Ein technischer Defekt sei dabei jedoch kein außergewöhnlicher Umstand, wie der EuGH klarstellte.

Durch die Entscheidung werden große Flugverspätungen nun einer Annullierung oder einer Nichtbeförderung durch Überbuchung des Fluges gleichgestellt. Nach der Europäischen Fluggastrechtsverordnung haben Fluggäste in diesen Fällen bereits Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 Euro, abhängig von der Flugdistanz.

Der EuGH begründet sein Urteil damit, dass eine unterschiedliche Behandlung einer großen Flugverspätung gegenüber einer Annullierung des Fluges nicht gerechtfertigt sei: In beiden Fällen befinden sich die Fluggäste nach Ansicht des EuGH in einer ähnlichen Situation und verlieren Zeit.

Bundesverbraucherschutzministerin Aigner sieht in der Entscheidung einen Erfolg für den Verbraucherschutz: Bereits im Koalitionsvertrag sei auf die Notwendigkeit einer Überprüfung der Fluggastrechte hingewiesen worden.

© Autor: PE

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