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Zusatzbeitrag und Service - Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse


Seit der Einführung des Gesundheitsfonds zum Anfang des Jahres gilt für die gesetzlichen Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz. Dabei ist es den Kassen jedoch möglich, einen Zusatzbeitrag zu erheben. Den Versicherten steht im Gegenzug ein Sonderkündigungsrecht zum Kassenwechsel zu.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachen würden bei der Einführung des Zusatzbeitrags / der Zusatzprämie 42 Prozent der Versicherten einen Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse in Erwägung ziehen. Worauf sollte aber beim Wechsel geachtet werden? Diese Frage ist für den einzelnen Versichrten nicht leicht zu beantworten, urteilt die Verbraucherzentrale: Zwar existiert ein einheitlicher Tarif in den Krankenkassen, das Angebot der Serviceleistungen und -angebote ist jedoch ausdifferenziert und nur schwer zu vergleichen.

Unterschiede in den Zusatzleistungen, Bonusprogrammen, Wahltarifen und anderen Angeboten lassen sich häufig erst im Detail erkennen. So besteht beispielweise bei einigen Krankenkassen die Möglichkeit, sich im Falle einer chronischen Erkrankung von der Praxisgebühr befreien zu lassen. Voraussetzung ist hier die Teilnahme an einem sogenannten DMP-Programm (Disease-Management-Programm).

Weitere Unterschiede gibt es etwa auch im Bereich der Übernahmen von Leistungen aus Naturheilverfahren sowie der Beteiligung an den Kosten für homöopathische Arzneimittel.

Andere Krankenkassen haben ein Punktesystem, in dem die Teilnahme an bestimmten Vorsorgemaßnahmen gegen Sach- und Gesundheitsleistungen oder auch Bargeld “getauscht” werden kann. Die Zuschüsse der Krankenkassen für derartige Maßnahmen können nach Angaben der Verbraucherzentrale durchaus unterschiedlich ausfallen.

Beratung beim Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung bieten die Verbraucherzentralen. So ermöglicht etwa die VZSA nach eigenen Angaben den Vergleich von drei Krankenkassen in Form einer Gegenüberstellung der detaillierten Leistungsangebote.

© Autor: PE

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