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Winterreifenpflicht in Deutschland - Die neuen Vorschriften


Mit dem 4. Dezember 2010 ist die sogenannte “Winterreifenpflicht” in Deutschland in Kraft getreten: Alle Fahrer von PKW, Motorrad und LKW sind seitdem verpflichtet, bei winterlichen Wetterverhältnissen entsprechend gekennzeichnete Reifen aufzuziehen.

Vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung war in der Straßenverkehrsordnung (StVO) lediglich von von “geeigneter Bereifung” die Rede, die den Wetterverhältnissen anzupassen sei. Diese Vorschriften sind nach Auskunft des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) nun präzisiert worden.

Wann müssen Winterreifen aufgezogen werden?

Nach Auskunft des BMVBS zählen “Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte” zu den den winterlichen Wetterverhältnissen, die entsprechende Reifen erfordern. Wer bei diesem Wetter mit Sommerreifen unterwegs ist, gefährdet die Verkehrssicherheit.

Feste Zeiten oder eine generelle Winterreifenpflicht in Deutschland für Verkehrsteilnehmer, die ihr Auto bei Winterwetter nicht bewegen, gibt es jedoch nicht.

Was ist eigentlich ein Winterreifen?

Der Begriff “Winterreifen” selbst taucht in der Straßenverkehrsordnung nicht auf. Als winterraugliche Reifen gelten nach Auskunft des BMVBS alle sogenannten M+S-Reifen. M+S-Reifen (für “Matsch und Schnee”) sind auf der Reifenseite entsprechend gekennzeichnet. Auch Ganzjahresreifen mit dem M+S-Symbol zählen demnach zu den Winterreifen und sind zulässig.

Was ist mit Motorrädern?

Hier können wir nur auf die aktuelle Diskussion verweisen (Stand: 10.12.2010): Das BMVBS bezieht die neuen Regelungen in einer Pressemeldung ausdrücklich auch auf Motorräder.
Der Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM) vertritt dagegen die Auffassung, dass durch einen Fehler im Verordnungstext Motorräder von der Winterreifenpflicht ausgenommen seien. Zudem seien entsprechende Reifen nur für wenige Motorradtypen erhältlich.

Was passiert bei einem Verstoß - Weche Bußgelder drohen?

Das Bußgeld bei Verstößen wurde nach Auskunft des BMVBS verdoppelt: Das Fahren ohne Winterreifen bei entsprechenden Wetterverhältnissen kostet künftig 40 Euro.
Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert, muss mit 80 Euro Bußgeld sowie einem “Punkt in Flensburg” gerechnet werden.

Der Bund der Versicherten (BdV) weist zusätzlich darauf hin, dass Versicherte bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht im Schadensfall unter Umständen mit Abzügen bei der Vollkaskoversicherung rechnen müssen. Hierbei kommt es unter anderem auf den genauen Vertragstext der Versicherungspolice an.

Quelle(n): Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), Pressemitteilung des Bundes der Versicherten (BdV).

© Autor: PE

4 Kommentare »

Hallo wie lange muss ich denn die Winterreifen drauf lassen oder gibts da kein bestimmtes datum ??

Nein, es gibt unseres Wissens kein Datum. Bei den genannten Wetterverhältnissen sind entsprechende Reifen notwendig, unabhängig vom Datum.

Als SUV-Fahrer habe ich immer gute Reifen zu jeder Jahreszeit.
Mich stören die neuen Verordnungen nicht, da meine Winterreifen im Profil genauso gut sind wie meine Allwetterreifen.
Nur eins kann ich mir nicht erklären, warum wieder ein Gesetz,was
lange fällig war, nicht konkret verabschiedet wurde. Ein Kreuzungbereich erstreckt sich auch nach einer konkreten Regelung “von - bis” und nicht nach den Verkehrsverhältnissen.

Wenn schon mit Bußgeldern oder sogar Punkte in Flensburg bei nichtaufziehen von geeigneten Winterreifen gedroht wird, sollte man auch feste Termine (von - bis) nennen. Sollte die Entscheidung, falls man bei entsprechenden Wetterverhältnissen von den “Vertretern” des Gesetzgebers, nach deren Ermessen mit nicht geeigneten Reifen erwischt wird und diese Personen nach “Tageslaune” handeln dürfen, sollte man das Ganze sowieso vergessen.


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