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Weiterbildung - Förderung und Finanzierung


Wer sich weiterbildet, kann häufig auf finanzielle Unterstützung hoffen: Sowohl Erwerbstätige, die sich durch die Weiterbildung bessere berufliche Perpektiven erschließen möchten, wie auch Arbeitslose oder Arbeitnehmer, denen die Kündigung droht, profitieren von den Möglichkeiten zur Förderung und Finanzierung.

Allerdings: Die Vielzahl der Förderungsmaßnahmen ist unübersichtlich. Wer sich ausführlich informieren möchte, kommt meist um eine Beratung nicht herum. Informationen bieten, je nach Weiterbildungsmaßnahme, etwa die örtliche Arbeitsagentur, die Industrie- und Handelskammer oder die Internet-Angebote der Länder. Auch die Stiftung Warentest hat mit ihrem Leitfaden “Weiterbildung finanzieren 2010″ einen aktuellen Ratgeber erstellt, der einen Überblick über staatliche Fördermöglichkeiten geben soll.

Im folgenden ein kleiner Ausschnitt an Maßnahmen zur Weiterbildungsföderung und -finanzierung.

Meister-Bafög: Eine Förderunsmaßnahme für Erwerbstätige und Arbeitslose, die bereits eine abgeschlossene Ausbildung vorweisen können. Gefördert werden nicht nur Fortbildungen zum “Meister” in Industrie und Handwerk sondern auch andere Fachrichtungen, wie etwa die kaufmännische Weiterbildung zum staatlich geprüften Betriebswirt.

Bildungsgutschein: Mit dem Bildungsgutschein werden Arbeitssuchende sowie von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer durch die Arbeitsagentur gefördert. Finanziert werden Weiterbildungen und Umschulungen: Beim Bildungsgutschein handelt es sich um eine so genannte “Kann-Leistung”, deren Zuteilung im Ermessen der Arbeitsagentur liegt.

Förderprogramme der Länder: Einige Länder bieten eine Reihe regionaler Angebote zur Weiterbildungsfinanzierung an, die sich an Arbeitnehmer in dem jeweiligen Bundesland richten. Gefördert werden in erster Linie Mitarbeiter kleiner und mittlerer Unternehmen.

Bildungsprämie / Prämiengutschein: Ein relativ neues Instrument zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen. Gefördert werden aktuell Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro (51.200 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nicht übersteigt. Der Staat übernimmt die Hälfte der Fortbildungskosten bis zu einer Grenze von maximal 500 Euro.
Das Angebot richtet sich auch an Selbständige.

Weiterführende Informationen bieten unter anderem die Broschüre “Förderung der beruflichen Weiterbildung” der Bundesagentur für Arbeit sowie der Leitfaden “Weiterbildung finanzieren 2010″ der Stiftung Warentest.

© Autor: PE

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