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Wahltarif Kostenerstattung - Kosten und Leistungen genau prüfen


Versicherte in den gesetzlichen Krankenkassen können auf Wunsch die sogenannte Kostenerstattung bzw. das Kostenersattungsverfahren in der Krankenversicherung wählen. Hierbei werden die notwendigen Leistungen nicht mehr direkt von der Krankenkasse übernommen (”Sachleistungsprinzip”): Der Patient erhält stattdessen vom Arzt oder Leistungserbringer eine Rechnung und zahlt diese zunächst aus eigener Tasche. Den erstattungsfähigen Anteil der Kosten läßt sich der Patient dann von der Kasse zurückzahlen.

Die Kostenerstattung kann sich dabei auf den gesamten Bereich der ärztlichen Versorgung beziehen oder aber nur einzelne zulässige Teilbereiche, wie etwa die ambulante Behandlung oder zahnärztliche Versorgung abdecken.

Das Prinzip ist in der Praxis nicht unumstritten: Beim Kostenerstattungsverfahren rechnen die Ärzte nach der privatärztlichen Gebührenordnung ab, wodurch dem Patienten Mehrkosten entstehen können, die von den Krankenkassen nicht getragen werden. Auch werden normalerweise keine Kosten für Leistungen übernommen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Versicherer verzeichnet sind. Die Patienten versprechen sich vom Prinzip der Kostenerstattung hingegen häufig mehr Transparenz sowie einen weniger eingeschränkten Leistungsumfang bei der Behandlung. Auch der Wunsch nach “bevorzugter Bahandlung” bei der Terminvergabe mag eine Rolle spielen.

Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen in diesem Zusammenhang nun variable Kostenerstattungstarife anbieten: Ein solcher Wahltarif Kostenerstattung kann dabei lediglich den Wechsel in das alternative Abrechnungsverfahren umfassen, aber auch die Erstattung eines höheren Anteils an den Behandlungskosten gegen Zahlung einer zusätzlichen Prämie beinhalten.

Die Verbraucherzentrale NRW rät in jedem Fall genau zu prüfen, welche Kosten im Rahmen der Rechnung durch den jeweilgen Tarif übernommen werden und ob sich der Mehraufwand dafür lohnt. Dabei kann auch eine private Zusatzversicherung einen Teil der zusätzlichen Kosten im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens auffangen. Generell sollte die Entscheidung für einen Wahltarif Kostenerstattung sowie der Wechsel in das Verfahren aufgrund der möglichen hohen Behandlungskosten gut überlegt werden.

Quelle: Beitrag der Verbraucherzentrale NRW

© Autor: PE

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