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Sicherheit der Spareinlagen - Gesetzentwurf zur Reform


Im Zuge der Krise sicherte die Bundeskanzlerin umfassende gesetzliche Regelungen zu, die dafür sorgen sollten, das Kapital der deutschen Anleger besser zu schützen. Der Entwurf für die Reformierung des Anlegerschutzgesetzes – oder präziser des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes – stößt nun jedoch nicht nur bei der Linkspartei auf einigen Widerspruch.

Eine wichtige Veränderung innerhalb des Entwurfes ist die schrittweise Anhebung der Mindestdeckung. Bis Anfang 2011 soll diese Summe für die Gelder der Bankkunden von 20.000 auf später 100.000 Euro steigen. Eine weitere Veränderung könnte sich für die Selbstbeteiligung und Fristen auf Kundenseite ergeben.

So sollen die bisherigen Verlustbeteiligungen (momentan immerhin zehn Prozent) entfallen, verkürzen will die Koalition die Frist für Auszahlungen. Geplant ist in diesem Bereich die Festlegung auf 30 Tage. Im Gegenzug sollen die deutschen Banken stärker in die finanzielle Pflicht genommen werden, sollte der Gesetzesentwurf tatsächlich Realität werden.

Schwierig gestaltet sich scheinbar die Berücksichtigung der EU-Richtlinien im Rahmen der juristischen Ausarbeitung. Grundsätzlich verspricht sich die Bundesregierung von den Maßnahmen die Rückkehr eines Vertrauensverhältnisses zwischen Anlegern und Vertretern des deutschen Kredit- und Aktienwesens.

Insbesondere Einrichtungen, die der zuverlässigen Entschädigung der Kunden dienen, sieht man in Berlin als überlebenswichtig für den Finanz-Standort Deutschland an. Anleger, die von Bankenschließungen betroffen sind und sich vom Staat alleingelassen fühlen, dürfe es zukünftig nicht mehr geben.

Zu diesem Zwecke soll nun auch die Bundesfinanzaufsicht in Krisenzeiten schneller reagieren können. Außer den Koalitionsparteien zeigt sich aber niemand so recht überzeugt von den Ansätzen des Gesetzesentwurfs zur Anlegerentschädigung. In der Opposition sind Schlagworte wie „Flickenschusterei“ und „Mini-Reform“ derzeit an der Tagesordnung. Als Schutz gegen eine erneute Krise tauge die vermeintliche Reform jedoch kaum.

Wenigstens koalitionsintern ist man sich jedoch einig, die deutschen Anleger profitierten schon jetzt meist von einer deutlich besseren Absicherung als die Kunden im Rest der Welt. Nicht zuletzt deshalb, weil die große Mehrheit der Banken und Finanzdienstleiter wesentliche höhere Standards anbietet als die EU und das deutsche Gesetz vorschreiben. Die neuen Regelungen sollen diesen Wettbewerbsvorteil zusätzlichen ausbauen.

© Autor: PE

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