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Riester-Rente auch für Grenzgänger und Rentner im Ausland


Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 10.09.2009 profitieren zukünftig auch sogenannte “Grenzgänger” sowie im Ausland lebende Rentner von der staatlichen Förderung der Riester-Rente.

Als Grenzgänger werden Arbeitnehmer bezeichnet, die in Deutschland arbeiten und Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ihren Wohnsitz jedoch im Ausland haben
und damit auch dort steuerpflichtig sind. Dieser Personenkreis hatte nach der bisherigen Regelung keinen Anspruch auf die staatlichen Zulagen. Der EuGH sieht darin eine Benachteiligung und entschied daher, dass zukünftig auch Grenzgänger von der Riester-Förderung profitieren müssen.

Weiterhin profitieren auch Rentner im Ausland von der Entscheidung des Gerichts: Bislang mussten die Förderungsbeiträge der Riester-Rente zurückgezahlt werden, wenn kein Wohnsitz in Deutschland mehr existiert. Auch diese Regelung ist nach Ansicht des EuGH unzulässig, da die freie Wahl des Wohnsitzes sowie des Arbeitsplatzes eingeschränkt würden.

Betroffen von der Regelung zur Rückzahlung der Förderung waren deutsche Rentner, die ihren Ruhestand dauerhaft im Ausland verbringen möchten (”Mallorca-Rentner”), aber auch ausländische Arbeitnehmer, die nach einem Arbeitsleben in Deutschland wieder in ihre Heimat zurückkehren möchten.

Der deutsche Gestzgeber muss nun die vom Europäischen Gerichtshof geforderten Nachbesserungen umsetzen. Die Riester-Förderung wird damit für mehr Menschen attraktiv, allerdings dürften auch nicht unerhebliche Kosten mit den neuen Regelungen verbunden sein.

© Autor: PE

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