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Privatinsolvenz Reform: Schulden einfacher loswerden


Am Mittwoch beschloss die Bundesregierung eine Reform der Verbraucherinsolvenz: Das Verfahren zur privaten Entschuldung soll zukünftig einfacher und unbürokratischer gestaltet werden.

Bislang mussten Verbraucher welche durch den Schritt in die Privatinsolvenz ihre Schulden loswerden wollten, ein förmliches Insolvenzverfahren bestreiten. Ein solches Verfahren dient dazu, die restlichen Vermögenswerte des Schuldners zu verwerten, um die ausstehenden Ansprüche der Gläubiger zu befriedigen.

Ist nach einer Offenlegung der finanziellen Situation des Schuldners jedoch eindeutig festzustellen, dass keine Vermögenswerte zur Verteilung an die Glübiger existieren, soll das gerichtliche Verfahren künftig übersprungen werden. Die Kosten des Verfahrens, die bei hochverschuldeten Prsonen bislang normalerweise durch die Länder getragen wurden sollen so reduziert werden.

Der Schuldner triit in solchen Fällen also ohne förmliches Verfahren in die Phase der Restschuldbefreiung ein. Hier muss er, will er seine restlichen Schulden loswerden, unter Aufsicht 6 Jahre lang alle ihm möglichen Schulden abtragen.

Weitere geplante Neuerung bei der Privatinsolvenz: Der Schuldner soll sich mit monatlich 13 Euro an den Kosten des Verfahrens beteiligen. Der Weg aus den Schulden durch Privatinsolvenz wird also unbürokratischer, für den Schuldner aber nicht billiger.

© Autor: PE

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