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Private Krankenversicherung 2011 - Wechsel sorgsam abwägen


Der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) wird ab 2011 erleichtert: Besserverdienende können durch das GKV-Finanzierungsgesetz im neuen Jahr schneller und leichter in eine private Krankenkasse wechseln. Allerdings sollten Vorteile und Nachteile vor einer Entscheidung gut abgewogen werden.

Das Gesetz zur “nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung” (GKV-Finanzierungsgesetz – GKV-FinG) erleichtert unter anderem Gutverdienern den Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung. So wurde einerseits die Versicherungspflichtgrenze, also das für einen Wechsel mindestens notwendige Bruttoeinkommen, gesenkt. Gleichzeitig wurde die Wartezeit wieder auf ein Jahr verkürzt.

Versicherte können ab 01.01.2011 bereits ab einem Bruttojahreseinkommen von 49.500 Euro (dies entspricht einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4.125 Euro) in die private Krankenversicherung wechseln. Dabei genügt es, wenn das Einkommen des Versicherten ein Jahr lang oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Zuvor war eine Wartezeit von 3 Jahren notwendig.

Nach Auskunft der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. rechnen die Versicherer mit einer hohen Anzahl von Wechselwilligen für das Jahr 2011 und werben Neukunden in der PKV derzeit mit besonders günstigen “Billigtarifen”. Diese Angebote sind zwar verlockend, können nach Angaben der Verbraucherzentrale jedoch Lücken in der Leistung aufweisen oder einen hohen Selbstbehalt vom Versicherten fordern.

Die Entscheidung für einen Wechsel in die private Krankenversicherung und die Wahl eines Versicherungsunternehmens sollten daher sorgfältig getroffen werden.

Wer sich für die private Versicherung entschieden hat, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen und bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres wieder in eine gesetzliche Krankenkasse zurückkehren. Der Wechsel des Versicherers innerhalb der privaten Krankenversicherung ist zwar prinzipiell möglich, kann jedoch mit finanziellen Verlusten verbunden sein, da nur ein Teil der für das Alter gebildeten Rückstellungen zum neuen Versicherer mitgenommen werden kann.

Junge Singles, die besonders günstige Tarife in der PKV erhalten können, sollten bedenken, dass später möglicherweise auch für einen nicht berufstätigen Ehepartner sowie für Kinder zusätzliche Beiträge fällig werden. In der gesetzlichen Krankenversicherung wären diese dagegen automatisch mitversichert.

Quelle(n): Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

© Autor: PE

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