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Pfändungsschutzkonto 2012 - Schnelles Handeln ist notwendig


Ab dem 01. Januar 2012 können Verbraucher ihr Guthaben auf dem Girokonto nur noch mit einem speziellen Pfändungsschutzkonto (”P-Konto”) vor Gläubigern schützen. Betroffene sollten daher ihr Konto umstellen.

Aufgrund einer Gesetzesänderung bieten reguläre Girokonten ab dem 01. Januar 2012 keinen Schutz mehr vor einer Kontopfändung: Darauf macht aktuell die Verbraucherzentrale Hessen aufmerksam. Betroffen von der neuen Regelung sind nicht nur Arbeitseinkommen, sondern auch Sozialleistungen wie Hartz 4 sowie das Kindergeld. Diese sind ab dem neuen Jahr auf einem normalen Girokonto nicht mehr geschützt und damit pfändbar.

Betroffene, die mit einer Pfändung ihres Girokontos rechnen müssen, sollten ihr Konto daher umgehend in ein so genanntes Pfändungsschutzkonto (oder auch “P-Konto”) umwandeln. Nur ein solches Konto bietet ab 2012 dem Schuldner noch einen monatlichen pfändungsfreien Betrag. Wichtig dabei ist, dass die Betroffenen selbst aktiv werden müssen: Es erfolgt keine automatische Umwandlung des eigenen Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto.

Was sich relativ einfach anhört, führt jedoch immer wieder zu Problemen. So kritisieren Verbraucherschützer regelmäßig die Praxis einiger Banken bei der Umwandlung der Girokonten ihrer Kunden: Diese werde teilweise nur widerwillig vollzogen.

Manche Banken verlangen zudem gegenüber einem regulären Girokonto höhere Gebühren für die Kontoführung des P-Kontos. Aus Sicht der Verbraucherzentralen ist dies unzulässig: Für Pfändungsschutzkonten dürfen nicht mehr Gebühren verlangt werden, als für reguläre Gehaltskonten, äußert sich die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

Grundsätzlich steht jedem Verbraucher die Umwandlung eines bestehenden Kontos in ein P-Konto gesetzlich zu. Dies gilt jedoch nur für die Umwandlung, auf die Eröffnung eines neuen P-Kontos besteht kein gesetzlicher Anspruch: Die Banken haben sich lediglich im Rahmen einer Selbstverpflichtung bereiterklärt, ihren Kunden ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten.

© Autor: PE

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