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Neue Punkteregelung - Widerstand gegen Reform der Punktekartei


Die Reform der Verkehrssünderkartei in Flensburg droht am Widerstand des Bundesrates zu scheitern: Nach Angaben der “Bild”-Zeitung stehen insbesondere die Seminare zur Fahreignung in der Kritik, die nach der neuen Regelung für Fahrer mit mehr als sechs Punkten verpflichtend wären.

Bereits im Februar letzten Jahres hatten wir über die geplante Reform des Flensburger Punktekatalogs berichtet. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde nun kürzlich abgesegnet. Im Kern sieht die neue Punkteregelung unter anderem folgende Änderungen vor:

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Das Aus für die neue Punkteregelung?
Bild: lichtkunst.73 / pixelio.de
  • Anstelle der bisherigen Skala von bis zu 7 Punkten, abhängig von der Schwere des Vergehens, soll zukünftig nur noch 1, 2 oder 3 Punkte vergeben werden. Für einfache Ordnungswidrigkeiten sieht die Neuregelung zukünftig einen Punkt vor, für Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot zwei Punkte, sowie für Straftaten drei Punkte.

    Generell sollen nur noch sicherheitsrelevante Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung mit Punkten geahndet werden, die Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten, die nicht unter diese Kategorie fallen, können im Gegenzug jedoch steigen.

  • Insgesamt gibt es also weniger Punkte, dafür sinken jedoch auch die Grenzen für die mit dem Punktekonto verbundenen Maßnahmen. Der Führerscheinentzug droht damit zukünftig bereits bei 8 Punkten (bisher 18 Punkte).
  • Ab einem Stand von 6 Punkten sind nach dem neuen Punktesystem sogenannte “Fahreignungsseminare” verpflichtend vorgesehen. Bei einem Punktestand von 4 oder 5 Punkten können Autofahrer diese Seminare auch freiwillig besuchen, um Punkte abzubauen.
  • Gespeicherte Punkte verjähren nach der Reform separat und abhängig von der Schwere des Vergehens. Die automatische Verlängerung der Einträge, sobald ein neuer Verstoß hinzukommt, soll abgeschafft werden.

Ob die geplante Reform wie oben beschrieben den Bundesrat passiert, darf gegenwärtig jedoch bezweifelt werden. Die Kritik am Gesetzesentwurf durch die Bundesländer macht sich dabei anscheinend insbesondere an den Fahreignungsseminare fest: Die Wirkung solcher Seminare sei unsicher.

Zudem seien die Seminare für viele Autofahrer zu teuer und damit sozial ungerecht. Auch der mit den Seminaren verbundene Verwaltungsaufwand stößt auf Kritik.

Empfohlen wird daher eine Einführung der neuen Seminare als Modellversuch sowie eine Begrenzung der Kosten. Ob und wie es mit der neuen Punkteregelung weitergeht, bleibt somit vorerst offen.

© Autor: PE

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