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Neue Auskunftei der Versicherungen soll für mehr Transparenz sorgen


Eine neue, weiterentwickelte Warndatei der Versicherungen soll Verbrauchern mehr Transparenz bieten: Das überarbeitete System ist nach Angaben der Versicherungswirtschaft in enger Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden entstanden und verfügt über ein zentrales Beschwerdemanagement.

Im sogenannten Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen Versicherungswirtschaft werden erhöhte Risiken der Versicherten, auffällige Schadenhäufigkeiten und weitere Auffälligkeiten gemeldet. Die Warndatei, kritisch auch als “Schwarze Liste” oder “Negativliste” bezeichnet, soll die Versicherungen vor Betrug schützen und helfen, Risiken besser einzuschätzen.

Im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungen werden beispielweise erhöhte Risiken von Versicherungsnehmern wie gesundheitliche Vorerkrankungen oder besonders gefahrenträchtige Berufe eingetragen. Zudem werden Auffälligkeiten vermerkt, die auf einen möglichen Versicherungsbetrug hindeuten.

Ab dem 1. April 2011 wird nun eine neues, weiterentwickeltes Hinweis- und Informationssystem zum Einsatz kommen, kündigt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) an. Das neue HIS sei als Auskunftei gestaltet, “transparent” und genüge den “Standards des aktuellen Datenschutzes”.

So sei es beispielsweise nicht möglich, ein Gesamtprofil des Versicherten zu erstellen. Die Warndatei sei vielmehr getrennt nach Versicherungssparten organisiert: Eine Meldung aus der privaten Haftpflichtversicherung darf damit beispielweise nicht in der KFZ-Versicherung genutzt werden, so der GDV.

Versicherungsnehmer können gemäß Bundesdatenschutzgesetz einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft über ihre Einträge einholen. Anfragen zur Selbstauskunft sind postalisch an den Betreiber des HIS, die “informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH”, zu richten. Zudem existiert ein zentrales Beschwerdemanagement: Versicherte können sich bei mutmaßlich falschen Einträgen bei der oben genannten Stelle oder beim meldenden Versicherer beschweren.

© Autor: PE

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