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Kündigung im Fitnessstudio - Vertragsregelungen prüfen


Die Kündigung im Fitnessstudio ist meist nicht beliebig, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich: Die Verträge werden häufig für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen. Wichtige Gründe können dennoch eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung müsse ein Fitnessstudio akzeptieren: Diese Ansicht vertrat kürzlich die Verbraucherzantrale Brandenburg in einer Pressemitteilung. Im Normalfall müssen Verbraucher jedoch rechtzeitig zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen und haben keine Möglichkeit, vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen.

Wichtige Gründe, die eine Kündigung im Fitnessstudio außerhalb der regulären Vertragslaufzeiten rechtfertigen können, sind nach Ansicht der Verbraucherzentrale Brandenburg etwa:

  • Eine ärztlich bescheinigte, dauerhafte Sportuntauglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Einberufung zum Wehrdienst
  • wesentliche Änderungen bei Öffnungszeiten oder Trainingsangebot des Studios

Unter Umständen rechtfertigt auch ein Umzug in eine andere Stadt die Kündigung, wenn das Studio dann nur noch mit großem Aufwand erreichbar wäre.

Schließt das Studio für Tage oder Wochen, etwa im Falle einer Renovierung oder in den Ferien, könne nach Ansicht der Verbraucherzentrale der Mitgliedsbeitrag gemindert werden.

Wer in einem Fitnessstudio trainieren möchte, sollte deshalb die Vertragsregelungen der Studios prüfen und auf faire Konditionen achten. Viele Studios bieten unterschiedliche Modelle aus Vertragslaufzeiten und Mitgliedsbeiträgen an. Längere Vertragslaufzeiten führen zwar häufig zu niedrigeren Monatsgebühren, schränken jedoch die Flexibilität ein.

Wichtig: Nach Ablauf der ersten Grundlaufzeit verlängert sich der Vertrag mit dem Fitnessstudio häufig um einen bestimmten Zeitraum, wenn nicht gekündigt wird. Auch hier sollte auf einen angemessenen Zeitrahmen geachtet werden. Individuelle Beratung bieten hier die Verbraucherzentralen.

Quelle(n): Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

© Autor: PE

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