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Kritik an Online-Durchsuchungen hält an


Die Zweifel und Bedenken an den Regelungen zur Online-Durchsuchung reißen nicht ab: Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil im März einer generellen und “anlassunabhängigen” Überwachung vorerst widersprochen, dennoch steht das Thema nun erneut auf der Tagesordnung.

Anlass ist die gesetzliche Neuregelung der Kompetenzen des Bundeskriminalamts. Justizministerin Zypries und Innenminister Schäuble haben sich kürzlich auf eine Gesetzesvorlage geeinigt, die Online-Durchsunugen als Fahndungsinstrument des BKA bei schwerwiegenden Delikten und zur Terrorbekämpfung zulässt. An der entsprechenden Software wird nach Berichten des Spiegel bereits gearbeitet.

In einem Interview mit dem Focus kritisiert der IT-Sicherheitsexperte Pfitzmann dabei vor allem die Wirksamkeit der Online-Durchsungen: Während “normale” Computernutzer der Überwachung nichts entgegenzusetzen hätten, sei fraglich, ob die geplanten Maßnahmen gegen die eigentlichen Ziele auch tatsächlich wirksam seien.

Es geht also vor allem auch um die Frage nach dem Kosten-/Nutzenverhältnis eines solchen Gesetzes. Wird hier das Vertrauen der Bürger in die digitale Kommunikation grundlegend erschüttert, wie etwa das Magazin Chip zum Anlass der Verleihung der “Bremse des Jahres” argumentiert?

© Autor: PE

1 Kommentar »

Tja, man sollte auch mal fragen dürfen, was das ganze überhaupt bringen soll? Also welche Kameraüberwachung, welche Computerüberwachung und welche biometrische Angabe hat schon jemals einen Anschlag aufgehalten? Man erinnere sich zB an die Kofferbomber, da hatte man astreine Bilder der Täter, aber was hätte das gebracht, wenn sie glücklicherweise nicht zu dumm zum Bombenbau gewesen wären? Und warum sollte ich laut dem neuen BKA-Gesetz von einer Behörde verpflichtend einbestellt werden können? Was war denn mit den Gerichten so falsch?

Gruß

AMUNO


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