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Kontopfändung: Reform für besseren Schutz der Schuldner


Die Bundesregierung hat gestern einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der Schuldner in finanziellen Schwierigkeiten zukünftig besser schützen soll. Die Reform des Verfahrens der Kontopfändung sieht vor, dass Besitzer eines Girokontos dieses zukünftig auf Verlangen in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen können.

Nach der bisherigen Regelung wird ein Konto bei Pfändung erst einmal gesperrt, wodurch der Schuldner in weitere Schwierigkeiten geraten kann: Zahlungen für Miete, Versicherungen, Strom- und Gasrechnungen können möglicherweise nicht mehr beglichen werden, nicht selten wird das Konto von der Bank sogar gekündigt. Einen Pfändungsschutz der zum Leben notwendigen Mindestbeträge mussten Schuldner erst in einem Gerichtsverfahren durchsetzen.

Durch die Reform soll Schuldnern künftig ein Sockelbetrages von derzeit 985,15 Euro erhalten bleiben, damit laufende Zahlungen weiterhin getätigt werden können. Dabei sei es egal, woher die Einkünfte stammen: Die Reform der Kontopfändung betrifft damit auch Selbständige und Hartz4-Empfänger.

© Autor: PE

1 Kommentar »

Ich finde es einen guten Schritt zum Nutzen des Verbrauchers. Was mich interessiert inwiefern das dann mit der Schufa aussieht…


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