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Kleingründung und Rechtsform - Einzelunternehmer, GbR, Limited


Bei der Gründung eines eigenen Unternehmens steht der Existenzgründer vor der Frage, welche Rechtsform sein Unternehmen zukünftig haben soll. Da die Rechtsform eines Unternehmens viele Bereiche der unternehmerischen Tätigkeit regelt, sollte diese Entscheidung gut überlegt sein. Sie betrifft nämlich nicht nur Fragen der Haftung, sondern auch Anforderungen an die Rechnungs- und Bilanzregelung sowie Beteiligungen an Gewinnen und Verlusten usw. Grundsätzlich gilt, dass die gewählte Rechtsform mit dem Geschäftskonzept in Einklang stehen sollte.

Bei der sogenannten Kleingründung dürfte die überwiegenden Mehrheit der Fälle der Gründer sich für ein sogenanntes Einzelunternehmen entscheiden. Kleingründungen sind in der Regel dadurch definiert, dass keine größeren Summen mit der Existenzgründung investiert werden und auch keine größeren Darlehen aufgenommen werden. Die Kleingründung bietet vor allem dem Existenzgründer selbst einen Arbeitsplatz (Quelle: BMWi).

Bei der Rechtsform des Einzelunternehmers haftet der Gründer für Schulden seines Unternehmens in voller Höhe mit seinem Privatvermögen. Hier sind Inhaber und Geschäftsführer immer identisch.

Wird ein Unternehmen von mehreren Personen gegründet, ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) das entsprechende Pendant zum Einzelunternehmer. Der bürokratische Aufwand bei diesen Rechtsformen ist vergleichsweise gering. Für die Gründung einer Personengesellschaft ist normalerweise eine Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Behörde (Gewerbe- oder Ordnungsamt) vor Ort nötig. Bei der GbR wird der Zusammenschluss der Beteiligten zusätzlich durch einen Gesellschaftsvertrag schriftlich festgehalten.

Einen Sonderfall stellt die englische Limited dar. Diese Unternehmergesellschaft bietet eine Haftungsbeschränkung, kostet aber deutlich weniger als die Gründung einer herkömmlichen GmbH. Im Gegensatz zur GmbH, die ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro vorschreibt, kann bei der Limited die Einlage prinzipiell frei gewählt werden.

Auch wenn diese Rechtsform verlockend klingen mag, raten Experten von ihr oftmals ab. Wer von vorneherein auf Haftungsbeschränkung besteht, signalisiert Geldgebern und Kunden möglicherweise, dass er nicht bereit ist, für sein Vorhaben einzustehen. Zwar erfolgt die Gründung einer Limited in der Regel sehr schnell, doch ist zu beachten, dass bei dieser Rechtsform deutsches und englisches Recht berücksichtigt werden muss.

Welche Rechtsform für eine konkrete Geschäftsidee am besten geeignet ist, lässt sich in Beratungen durch Anwälte, Unternehmensberatern oder auch bei den Industrie- und Handelskammern in Erfahrung bringen.

© Autor: PE

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