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Existenzgründung - Weniger Fördermittel für Arbeitslose


Die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus dürfte zukünftig weniger attraktiv werden: Im Rahmen einer Reform der Instrumente der Arbeitsmarktpolitik sollen Fördermittel für Arbeitslose eingeschränkt werden. Darunter auch der Gründungszuschuss für Empfänger von ALG-I.

Das “Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt”, dem das Kabinett gestern zustimmte, hat nach Angaben der Bundesregierung die schnelle und effiziente Vermittlung von Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt zum Ziel. Mit dessen Einführung sollen die Instrumente der Arbeitsmarktpolitik leistungsfähiger gestaltet werden und die Arbeitsvermittler vor Ort mehr Freiheiten erhalten. Die Kernziele der Reform umfassen dabei jedoch zahlreiche Kürzungen bei den Pflichtleistungen für Arbeitslose.

Viel Einsparpotential sieht die Bundesregierung dabei scheinbar auch beim Gründungszuschuss für Empfänger von Arbeitslosengeld I. Alleine die geplanten Änderungen bei den Fördermitteln für Existenzgründer würden zu Minderausgaben von 1,03 Milliarden Euro im Jahr 2012 sowie 1,33 Milliarden Euro in den Folgejahren führen.

Die Kernpunkte der geplanten Änderungen beim Gründungszuschuss im Überblick (nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales):

  • Der Gründungszuschuss wird von einer teilweisen Pflichtleistung in eine vollständige Ermessensleistung umgewandelt und damit stärker vom Ermessen der Arbeitsvermittler vor Ort abhängig.
  • Der zur Gewährung der Fördermittel notwendige Restanspruch auf Arbeitslosengeld wird von 90 auf 150 Tage erhöht. Potentielle Gründer müssen den Zuschuss damit früher beantragen.
  • Kürzung der ersten Förderphase (Arbeitslosengeld plus 300 Euro Pauschale) von 9 auf 6 Monate. Verlängerung der zweiten Förderphase (Pauschale von 300 Euro) von 6 auf 9 Monate. Die Gesamtförderungsdauer bleibt damit gleich.

Der Gründungszuschuss dürfte durch die geplanten Änderungen insgesamt an Attraktivität einbüßen: Arbeitslose müssen sich früher für eine Gründung entscheiden und erhalten weniger Fördermittel, auch wenn die Gesamtförderdauer nicht beeinträchtigt wird. Zudem muss ein Gründungsvorhaben aufgrund der Kürzung der ersten Förderphase deutlich schneller als bisher Erfolge zeigen.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) rechtfertigt die Reform: Nicht jeder Erwerbslose sei für den Schritt in die Selbständigkeit geeignet. Kritik wird hingegen von Seiten der Gewerkschaften und Sozialverbände geäußert: Gerade in den Fördermitteln für Existenzgründer würden viele Experten ein erfolgreiches Instrument gegen die Arbeitslosigkeit sehen.

© Autor: PE

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