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Energieausweis 2008 / 2009 - Bedarfs- oder verbrauchsorientiert?


Ab dem 1. Oktober 2008 ist die Wahlfreiheit beim Energieausweis für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 beendet: Diese Gebäude benötigen zukünftig den badarfsorientierten Asuweis. Darauf wies die Deutsche Energie-Agentur (dena) kürzlich noch einmal in einer Pressemitteilung hin.

Eigentümer der genannten Gebäude konnten bislang wählen, ob sie einen bedarfsorientierten (”Bedarfsausweis”) oder einen verbrauchsorientierten (”Verbrauchsausweis”) Energieausweis austellen lassen. Gerade bei kleinen Gebäuden lasse sich die energetische Qualität durch die bedarfsorientierte Analyse präziser feststellen, kommentiert die dena die Regelung.

So rät die dena dann auch generell zum Bedarfsausweis: Nur dieser mache objektive Angaben zum Gebäude und gibt konkrete Modernisierungsempfehlungen. Der Verbrauchsausweis basiert hingegen lediglich auf den Verbrauchsdaten in der Vergangenheit. Hier spielt immer auch das Heizverhalten der jeweiligen Bewohner eine Rolle. Die Kosten sind beim Bedarfsausweis durch die technischen Gutachten jedoch höher.

Wichtig sei zudem die Qualität des angebotenen Energieausweises: Eine Qualitätsgarantie im Hinblick auf die Genauigkeiten der gemachten Angaben und der Empfehlungen bietet etwa das dena-Gütesiegel für Energieausweise.

Haus- und Wohnungseigentümer müssen Interessenten bei Vermietung oder Verkauf einen Energieausweis vorlegen: Für Wohngebäude, die bis Ende 1965 erbaut wurden, ist der Energieausweis bereits seit Juli 2008 Pflicht. Ab Januar 2009 benötigen Eigentümer auch für Wohngebäude mit Baujahr 1966 und später den Ausweis. Für nicht bewohnte Gebäude gilt die Ausweispflicht schließlich ab 1. Juli 2009.

Weiterführende Informationen zum Energieausweis: Deutsche Energie-Agentur

© Autor: PE

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