Beitragsentlastungstarif in der privaten Krankenversicherung - Nicht immer günstig
Die Gesundheitskosten in der Krankenversicherung steigen tendenziell mit zunehmendem Alter der Versicherten. In der privaten Krankversicherung werden Altersrückstellungen gebildet, um die Beiträge auch im Alter stabil zu halten. Ein Beitragsentlastungstarif soll darüber hinaus zusätzliche Sicherheit bieten.
Trotz Altersrückstellungen hat mancher Versicherte in der privaten Krankenversicherung die Sorge, ob seine Beiträge im Alter noch finanzierbar sind. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge der privaten Kassen einkommensunabhängig und nach persönlichen Merkmalen berechnet.
Mit einem Beitragsentlastungstarif zahlen Versicherte über ihre eigentliche Versicherungsprämie hinaus weitere, zusätzliche Beiträge in die Versicherung ein, um die Prämie dafür im Alter zu reduzieren.
Der Bund der Versicherten (BdV) bietet hierzu ein Beispiel: So zahlt ein 55 jähriger Mann monatlich zusätzlich 81,90 Euro in die Versicherung ein. Ab dem 65. Lebensjahr greift die Beitragsentlastung und die Prämie des Versicherten verringert sich um monatlich 150 Euro, bis zu seinem Lebensende. Der zusätzliche Beitrag von 81,90 Euro müsse jedoch weiterhin bezahlt werden, so dass die reale Entlastung 68,10 Euro im Monat beträgt.
Nach Ansicht des BdV lohnt sich ein Beitragsentlastungstarif jedoch nur in einigen Fällen: So wäre im oben angeführten Beispiel die alternative Finanzierung über eine Bank günstiger. Spart der Versicherte regelmäßig 35 Euro im Monat an, könne er bei 3 Prozent Zinsen und einer restlichen Lebenserwartung von 26 Jahren seinen Beitrag in der privaten Krankenversicherung um die selbe Summe entlasten.
Zudem können Versicherte nach Auskunft des BdV die angesparten Beiträge im Falle eines Wechsel der Krankenkasse normalerweise nicht mitnehmen.
Sinnvoll könne der Beitragsentlastungstarif hingegen für angestellte Versicherte sein, deren Arbeitgeberzuschuss noch nicht ausgeschöpft ist. Anders als bei Selbständigen trägt hier der Arbeitgeber die Hälfte der Versicherungsprämie. Weiterhin winkt Arbeitnehmern und Selbständigen im Beitragsentlastungstarif unter Umständen ein Steuervorteil.
Quelle(n): Pressemitteilung des Bund der Versicherten
© Autor: PE