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Bank Sparbrief - Zinsen und Sicherheit


Der Sparbrief gehört zu den festverzinslichen Wertpapieren und ähnelt damit in vieler Hinsicht dem Festgeld. Im Unterschied zum Festgeld ist der Sparbrief keine klassische Bankeinlage sondern eine Forderung an die Bank: Es handelt sich um eine sogenannte Namensschuldverschreibung und ähnelt einer Anleihe.

Für den Anleger macht dies normalerweise jedoch keinen Unterschied, solange es sich um einen Sparbrief bei einer seriösen Bank handelt: Wie auch das Tagesgeld oder Festgeld unterliegen Sparbriefe der Einlagensicherung und sind damit genauso sicher wie Spareinlagen bei der jeweiligen Bank.

Im Hinblick auf die Sicherheit des Sparbriefs sollten Anleger jedoch darauf achten, dass dieser auch tatsächlich durch die Einlagensicherung gedeckt ist: Die Stiftung Warentest wies vor einiger Zeit darauf hin, dass auch Sparbriefe mit sogenannter “Nachrangabrede” im Umlauf sind. Diese Papiere sind nicht durch das System der Einlagensicherung gedeckt und die Anleger bzw. Gläubiger haben im Insolvenzfall unter Umständen das Nachsehen.

Bei der Verzinsung der Sparbriefe wird zwischen verzinslichen Papieren unterschieden, bei denen die Zinsen regelmäßig zum Jahresende gutgeschrieben werden, sowie aufgezinsten (thesaurierend) oder abgezinsten Sparbriefen. Einen Unterschied macht dies insbesondere auch im Hinblick auf die steuerliche Behandlung der Zinserträge: Werden diese am Laufzeitende in einer Summe ausbezahlt steigt unter Umständen die Gefahr, dass der Sparer-Pauschbetrag des Anlegers überschritten wird.

Der aufgezinste Sparbrief wird zum Nennwert von der Bank gekauft, Zinsen und Zinseszinsen werden addiert zum Laufzeitende ausgezahlt. Der abgezinste Sparbrief wird hingegen unter Nennwert gekauft und der Sparer erhält am Ende den vollen Nennwert zurück.

© Autor: PE

1 Kommentar »

[…] Sparbriefe sind festverzinsliche Wertpapiere: Im Unterschied zum Festgeld handelt es sich beim angelegten Geld nicht um eine Einlage bei der Bank, sondern um um eine Art Schuldverschreibung. Für den Anleger ist dieser Unterschied jedoch kaum von Bedeutung, solange das in Sparbriefen gebundene Geld durch die gesetzliche Einlagensicherung gedeckt ist (Details hierzu gibt es in unserem Bericht zum Bank Sparbrief). […]


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