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Solaranlage - Baugenehmigung kann notwendig sein


Braucht man eine Baugenehmigung, um eine Solaranlage auf dem Dach des eigenen Hauses zu installieren? Nach Auskunft der Zeitschrift Finanztest kann dies in einigen Bundesländern tatsächlich der Fall sein, wenn der Strom der Anlage in das öffentliche Netz eingespeist wird.

Die meisten Besitzer einer Solaranlage nutzen den Strom nicht nur für den Eigenverbrauch, sondern speisen auch einen Teil der erzeugten Energie in das Stromnetz ein. Durch die Vergütung für den eingespeisten Strom erhöht sich die Rentabilität der Anlage.

Das Problem: Wird der Strom nicht nur selbst verbraucht, handelt der Besitzer der Anlage unter Umständen gewerblich. Die bauliche Veränderung des Gebäudes wird dann nach Angaben von Finanztest in einigen Bundesländern genehmigungspflichtig.

Dies sei etwa in Niedersachsen der Fall, wo eine “gewerbliche Gebäudenutzung” in allgemeinen Wohngebieten nur in Ausnahmefällen, in reinen Wohngebieten normalerweise überhaupt nicht zulässig sei. Die Installation einer Solaranlage kann in diesen Gebieten dann sogar von der Baubehörde untersagt werden.

Eine Baugenehmigung für die Solaranlage wird nach Angaben von Finanztest auch in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt benötigt, sofern der Strom nicht weitgehend selbst verbraucht wird. Ohne Baugenehmigung können Hausbesitzer ihre Anlage dagegen normalerweise in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen und Hamburg installieren, so Finanztest.

Wer den Bau einer Solaranlage plant, sollte daher im Vorfeld die örtlichen Behörden informieren. Ist die Anlage bereits installiert und es liegt keine Baugenehmigung vor, kann diese unter Umständen auch noch später beantragt werden.

Die Lage ist also kompliziert: Nach Auskunft von Finanztest prüft das Bundesbauministerium aktuell jedoch eine Gesetzänderung, die Solaranlagen in Wohngebieten generell erlauben soll.

Quelle(n): Pressemitteilung der Zeitschrift Finanztest

© Autor: PE

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