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Senkung der Einlagensicherung 2015 - Was sich für Sparer wirklich ändert


Mit reißerisch formulierten Schlagzeilen wie “Einlagensicherung futsch” und “Warum Geld auf dem Konto bald weniger sicher ist” kommentieren aktuell FOCUS sowie die WELT die zum Anfang des kommenden Jahres geplante Senkung der Einlagensicherung des Bundesverbands deutscher Banken. Tatsächlich ändert sich für die deutschen Sparer jedoch (fast) gar nichts. Was genau steckt hinter den geänderten Sicherungsgrenzen des Bundesverbandes deutscher Banken und in welchem Ausmaß sind deutsche Anleger betroffen?

Der Bundesverband deutscher Banken senkt die Sicherungsgrenze seines Einlagensicherungsfonds ab dem 01. Januar 2015 von derzeit 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals einer Bank auf zunächst 20 Prozent ab. Weitere Absenkungen werden voraussichtlich 2020 sowie 2025 erfolgen. Der Bankenverband selbst begründet diesen Schritt mit der heute vergleichsweise hohen Eigenkapitalausstattung der Banken: Der Einlagensicherungsfonds wurde 1976 gegründet und seitdem gilt die bislang unveränderte Sicherungsgrenze von 30 Prozent.

Warum sich für deutsche Sparer (fast) nichts ändert

tüv report
Gesetzliche und private Einlagensicherung
in Deutschland. Copyright: www.existenzgruendung-portal.de

Alle Einlagen wie Sparbuch, Tagesgeld und Festgeld bei einer deutschen Bank sind über zwei Säulen abgesichert. Zunächst garantiert die gesetzliche Einlagensicherung Beträge bis 100.000 Euro pro Kunde. Erst wenn das Guthaben der Kunden diese Grenze überschreitet, wäre der oben angesprochene private Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands zuständig. Die Absenkung der Sicherungsgrenze betrifft also zunächst ausschließlich Sparer, die mehr als 100.000 Euro bei einer einzigen Mitgliedsbank angelegt haben.

Aber auch nach der Senkung der Sicherungsgrenzen am 01. Januar 2015 liegt der Mindestschutz bei der kleinsten Mitgliedsbank des Einlagensicherungsfonds deutscher Banken nach Angaben des Verbands bei 1 Millionen Euro pro Kunde. Für Einlagen, die vor dem 31. Dezember 2011 begründet wurden, besteht zudem eine Nachhaftung.

Es darf daher bezweifelt werde, dass die Senkung der Sicherungsgrenze spürbare Konsequenzen für die deutschen Sparer hat. Selbst wer über das entsprechende “Kleingeld” verfügt, wird dieses in den seltensten Fällen als Bankeinlage bei einem einzigen Kreditinstitut parken. Wer jedoch tatsächlich mehr als eine Millionen Euro bei einer einzigen Bank angelegt hat, sollte aktiv werden. Unter der URL bankenverband.de/einlagensicherung kann die Sicherungsgrenze der Mitgliedsbanken abgefragt werden.

Einlagensicherung kritisch hinterfragen. Panikmache ist fehl am Platz.

Tatsächlich ist es sinnvoll, die Systeme der Einlagensicherung kritisch zu hinterfragen. Eine solche Frage könnte beispielweise lauten: Wie erfolgreich würden uns im Falle der Insolvenz einer Großbank die gesetzlichen sowie die privaten Einlagensicherungssysteme tatsächlich schützen. Eine unreflektierte Panikmache ist jedoch fehl am Platz und verunsichert die Verbraucher.

© Autor: PE

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