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Schnee Unfall - Versicherungstipps für Auto und Haus


Zahlreiche Regionen in Deutschland wurden am Wochenende von Unwetter und starken Schnefällen heimgesucht. Dies wirft regelmäßig versicherungstechnische Fragen auf, was bei einem Autounfall, Schäden am Haus oder einem Unfall im Zusammenhang mit dem Winterdienst zu beachten ist.

In einer Presseinformation informieren die Experten der DEVK-Versicherungen über zu erwartende Schadensfälle und geben Tipps zur Versicherung und zum richtigen Verhalten im Zusammenhang mit einem Schnee Unfall.

So werden die häufigsten Schäden nach Angaben des Versicherers im Straßenverkehr erwartet: Wichtig sei hier insbesondere die richtige Ausrüstung der Autofahrer. Wer bei winterlichem Wetter mit Sommerreifen unterwegs ist, gefährdet nicht nur sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer, sondern riskiert auch ein Bußgeld oder einen Strafpunkt. Bei einem Autounfall rät die Versicherung, den Schaden so schnell wie möglich zu melden.

Schäden durch Unwetter und Sturm sind zudem auch an Gebäuden zu erwarten. Sturmschäden seien dabei durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, versicherungstechnisch spricht man ab Windstärke 8 von einem “Sturm”. Schäden am Haus durch Schneedruck werden nach Angaben der DEVK nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, hierfür sei eine Elementarschadenversicherung notwendig.

Parkt man mit seinem PKW an einem schneebedeckten Haus und es kommt zu einem Schnee Unfall durch eine Dachlawine, haftet der Hausbesitzer in der Regel nicht, wenn entsprechende Wetterverhältnisse in der Region selten vorkommen und keine Schutzgitter vorgeschrieben sind. Eine KFZ-Vollkaskoversicherung wird solche Schäden jedoch normalerweise übernehmen.

Ernstzunehmen sei zudem auch der Winterdienst für Hauseigentümer: Das Streuen des Bürgersteigs vor dem Haus sowie öffentlicher Fußwege neben dem Gebäude ist vom Eigentümer zu veranlassen. Die Gemeinden schreiben hierbei vor, wie gestreut werden muss.

Quelle(n): Presseinformation der DEVK-Versicherungen

© Autor: PE

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