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Pedelec und Elektrofahrrad - Unterschiede bei der Zulassung


In deutschen Städten sieht man sie immer häufiger: Pedelecs (für: Pedal Electric Cycle) und Elektrofahrräder sind gefragt und sprechen zunehmend auch jüngere Kundengruppen an. Allerdings: Elektrofahrrad ist nicht gleich Elektrofahrrad und nicht alle Modelle dürfen ohne Zulassung betrieben werden.

Beim Pedelec und Elektrofahrrad sorgt ein Elektromotor am Fahrad für zusätzlichen Antrieb. Wer dabei noch an die häufig etwas altmodisch anmutenden “Fahrräder mit Hilfsmotor” denkt, liegt jedoch falsch. Moderne Elektrofahrräder sind meist auch optisch ansprechend gestaltet und gerade auch unter jungen “Radlern” beliebt. Neben der Unterstützung beim Fahren für ältere Menschen etabaliert sich das Pedelec damit gerade in der Stadt als umweltschonende Alternative zum PKW.

Allerdings sind nicht alle Modelle dieser Räder auch zulassungsfrei: Darauf weist aktuell die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern hin. So muss zwischen dem eigentlichen Pedelec mit Elektro-Hilfsmotor und dem Elektrofahrad oder E-Bike unterschieden werden. Beim Pedelec sorgt der Elektromotor lediglich für Unterstützung beim Treten, zudem ist er in der Geschwindigkeit limitiert und schaltet sich beim Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit ab. Für dieses Modell besteht keine Zulassungs- und Versicherungspflicht.

Daneben gibt es noch Pedelecs mit “unlimitierter Tretunterstützung” sowie die E-Bikes: Für die schnellen Pedelecs ist sowohl eine Betriebserlaubnis, eine Haftpflicht-Versicherung (”Mofa-Kennzeichen” oder Versicherungskennzeichen) und mindestens auch ein Mofa-Führerschein erforderlich. Gleiches gilt auch für Elektrofahrräder oder E-Bikes. Diese Modelle können auch gänzlich ohne Tretunterstützung und nur mit Motorkraft fortbewegt werden.

E-Bikes bis 20 km/h Höchstgeschwindigkeit können in Deutschland meist als “Kleinkraftrad mit geringer Leistung” (Leichtmofa) zugelassen werden, bei höheren Geschwindgkeiten handelt es sich normalerweise um ein “Kleinkraftrad”.

© Autor: PE

1 Kommentar »

[…] Als Elektrofahrrad oder Pedelec (Pedal Electric Cycle) werden Fahrräder mit elektronischer Tretunterstützung bezeichnet. Ein Elektromotor sorgt hier für zusätzlichen Schub beim Treten. Anders verhält es sich bei den E-Bikes sowie den “schnellen Pedelecs”: Hier kann das Fahrrad auch durch den Motor alleine angetrieben werden. (siehe auch: Unterschiede bei den Pedelec-Typen sowie die Auswirkungen auf die Versicherungs- und Zulassungspflicht). […]


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