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Nebenberuflich Selbstständig - Erste Schritte


Der endgültige Schritt in die Selbstständigkeit will gut überlegt sein. In der Regel braucht es eine lange Zeit der Vorbereitung, um die eigene Geschäftsidee auf ihre Tragfähigkeit hin zu prüfen, die Marktsituation zu analysieren sowie die notwendigen Strukturen und Maßnahmen in bezug auf Marketing, Unternehmensführung und Finanzierung im fertigen Businessplan zu konkretisieren.

Für viele potentielle Gründer ist daher eine gute Idee, sich vorerst nebenberuflich selbstständig zu machen. Die Vorteile liegen dabei auf der Hand: Arbeitnehmer können erst einmal in den Alltag eines Selbstständigen “hineinschnuppern” ohne sich gleich vollständig den damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken auszuliefern. Möglicherweise kann durch die nebenberufliche Tätigkeit auch bereits eine Basis an Kunden und Kontakten aufgebaut werden, die den späteren Schritt in die Vollzeit-Selbstständigkeit erleichtert.

Erste Schritte…

Auch wer sich “nur” nebenberuflich selbstständig machen möchte, muss dennoch einige organisatorische und bürokratische Hürden überwinden. Auch wenn es am Anfang sicherlich kompliziert klingt, bereiten diese Dinge aber doch auf den späteren Arbeitsalltag als Unternehmer vor.

Zu beachten ist, dass dieser Artikel keine ordentliche Beratung ersetzen kann und lediglich meine eigenen Erfahrungen als Selbständiger widerspiegelt.

  • Arbeitgeber: Wer sich nebenberuflich selbstständig macht, muss mögliche Konflikte mit dem Arbeitgeber vermeiden. So darf man dem eigenen Arbeitgeber verständlicherweise keine Konkurrenz machen und auch die eigene Leistungsfähigkeit im Hauptberuf sollte durch die Nebentätigkeit nicht gefährdet sein. Im Idealfall verständigt man sich mit dem Chef über das Vorhaben.
  • Anmelden: Wer sein Gewerbe “nachhaltig” betreibt, benötigt einen Gewerbeschein. Diesen bekommt man für die meisten Tätigkeiten problemlos beim zuständigen Gewerbeamt. Zu beachten ist, dass bestimmte Tätigkeiten erlaubnispflichtig sind und zusätzlichen Voraussetzungen unterliegen. Freiberufler müssen ihre Tätigkeit lediglich beim Finanzamt anmelden. Im Zweifel über die Art der eigenen Tätigkeit sollte man beim Finanzamt nachfragen, die dann eine vorläufige Einstufung vornehmen.
  • Steuern: Einkünftige müssen versteuert werden, auch wenn diese aus einer nebenberuflichen Selbstständigkeit resultieren. Dazu muss reicht es am Anfang meistens aus, die Einkünfte bei der jährlichen Einkommensteuererklärung mitanzugeben (Anlage “GSE”).
    Komplizierter wird es, wenn man mehr verdient: Ab bestimmten Umsatzgrenzen werden Umsatzsteuer und Gewerbesteuer fällig, was den bürokratischen Aufwand nicht unwesentlich erhöht. Selbständige sollten sich hier unbedingt über die gültige Gesetzeslage informieren und sich mit den Steuern vertraut machen.
  • Je nach Geschäftstätigkeit ist es sogar ratsam, gleich von Anfang an zur Umsatzsteuerpflicht zu optieren. Dies geht auch, wenn man nebenberuflich selbstständig ist und unterhalb der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer liegt. Man lernt so, die Steuer zu verstehen und kann sich bei betriebsbedingten Ausgaben die Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen. Gerade zu Beginn der Selbstständigkeit können hier schnell ein paar Euro zusammenkommen.

    © Autor: PE

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