Informationen, Nachrichten, Berichte

Miete - Verschleierung von Einkommen kann zur Kündigung führen


Ein potentieller Mieter darf seine wirtschaftliche Situation gegenüber dem Vermieter nicht verschleiern. Andernfalls ist der Mietvertrag gebenenfalls als ungültig anzusehen.

So berichten das Immobilienportal Immowelt.de und die Saarbrücker Zeitung von einem Urteil des Amtsgerichts Leer (Az.: 70 C 1237/08): Dort wurde ein Mietvertrag für nichtig erklärt, in dem ein Empfänger von Arbeitslosengeld II sich als Selbständiger in der Computerbranche ausgegeben hatte. Insgesamt hatte der Mieter, scheinbar unter Zuhilfenahme einer Visitenkarte, einen unrichtigen Eindruck seiner finanziellen Verhältnisse vermittelt. Der Vermieter musste damit davon ausgehen, dass der Interessent über ein solides Einkommen verfüge.

Der Mieter erklärte zudem gegenüber dem Vermieter, er habe nicht die eidesstattliche Versicherung abgegeben, was sich später als unzutreffend herausstellte.

Der Vermieter stellte die Täuschung fest, focht den Vertrag an und wurde vom Gericht in seiner Aufassung bestätigt. Kommt der Mietvertrag durch eine Verschleierung der finanziellen Verhältnisse des Mietinteressenten zustande, kann der Mietvertrag als ungültig erklärt werden. Wäre der Vermieter über die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters informiert gewesen, hätte dieser dem Vertrag vermutlich gar nicht erst zugestimmt.

Insbesondere hätte der Mieter den Vermieter auch darüber informieren müssen, dass durch ihn bereits eine eidesstattliche Versicherung abgeben wurde.

© Autor: PE

Keine Kommentare »

Noch keine Kommentare


Einen Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird niemals angezeigt

Mit dem Abschicken eines Kommentars erklärst Du Dich mit unserer Datenschutzvereinbarung einverstanden.

Diskussion & Netzwerke
Es werden keine Verknüpfungen zu sozialen Netzwerken geladen.