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Kreditkarte im Urlaub und auf Reisen - Tipps


Kreditkarten gehören zu den bevorzugten Reisebegleitern der Deutschen: Das Zahlungsmittel gilt als bequem und relativ sicher.

Akzeptanz

Eines der Haupargumente für den Einsatz der Kreditkarte im Urlaub war und ist dabei die hohe Akzeptanz: Kreditkarten werden praktisch weltweit akzeptiert und bargeldloses Zahlen ist damit (fast) überall möglich.

Aber auch die Verbreitung der regulären Maestro-Karte (”EC-Karte”) als internationales Zahlungsmittel ist mittlerweile hoch: Neben Europa wird diese immer häufiger auch im außereuropäischen Ausland akzeptiert, wenn auch die Verbreitung sicherlich noch nicht so hoch ist, wie die einer Visa oder MasterCard.

Generell sollte man sich dennoch vor dem Antritt der Reise noch einmal über die Akzeptanz des eigenen Zahlungsmittels vor Ort informieren. Der Einsatz von EC-Karte und Kreditkarte ist im Euroraum gebührenfrei, außerhalb Eurpas fallen normalerweise Gebühren von 1% bis 1,5% auf den getätigten Umsatz an.

Auf Gebühren achten…

Sowohl mit die Kreditkarte als auch die Maestro-Karte bieten prinzipiell welweiten Zugriff auf Bargeld, teilweise jedoch mit hohen Gebühren. Diese liegen bei einer Kreditkarte nicht selten im Bereich von 2% bis 4% der gewünschten Summe. Zudem gibt es meist auch eine Mindestgebühr, die beim Abheben kleinerer Summen an Bargeld greift.

Das Abheben von Bargeld ist mit der EC-Karte oftmals günstiger als mit der Kreditkarte, einige Direktbanken (wie etwa die DKB) ermöglichen ihren Kunden derzeit jedoch auch den kostenlosen Zugang zu Bargeld mit der Kreditkarte im Ausland.

© Autor: PE

1 Kommentar »

Danke für den informativen Artikel! Es sollte aber auch darauf hingewiesen werden, dass Kreditkarten einen garvierenden Nachteil gegenüber EC-Karten haben. Zum Bezahlen mit EC-Karte muss immer ein Code eingetippt werden. Bei einem Diebstahlt der Karte muss dieser Code vom Dieb erst geknackt werden, mit der Kredikarte aber kann er ins nächste Geschäft spazieren und munter einkaufen. Je nach Haftungsbedingnungen (und melden des Diebstahlzeitpunkts) des kartengebenden Instituts kann so ein gewisser Schaden für den ursprünglichen Karteninhaber entstehen.


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