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Gründungszuschuss 2011/2012 - Änderungen passieren Bundesrat


Die geplanten Änderungen beim Gründungszuschuss im Rahmen des “Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt” haben den Bundesrat endgültig passiert. Die Änderungen bleiben in ihrer ursprünglichen Form erhalten und das Gesetz wird voraussichtlich noch Ende 2011 in Kraft treten.

Bereits im Mai haben wir ausführlich über die geplanten Änderungen beim Gründungszuschuss für Empfänger von Arbeitslosengeld I berichtet. Hintergrund der Reform ist das neue “Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt”, welches die Vermittlung von Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt effizienter gestalten soll.

Im Zuge des Gesetzes wurden auch weitreichende Änderungen beim Gründungszuschuss beschlossen, welche eine Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit zukünftig erschweren dürften. Hier nochmals die Änderungen in Kürze (Angaben: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

  • Umwandlung des Gründungszuschusses von einer Pflichtleistung in eine sogenannte Ermessensleistung.
  • Der für den Antrag nötige Restanspruch auf Arbeitslosengeld beträgt nun 90 Tage (vorher: 150 Tage).
  • Die erste Förderphase wird von 9 Monate auf 6 Monate gekürzt, die zweite Förderphase von 6 Monate auf 9 Monate verlängert.

    In der ersten Phase erhalten Existenzgründer einen Zuschuss in Höhe des Arbeitslosgeld I zuzüglich einer Pauschale von 300,- Euro zur sozialen Sicherung. In der zweiten Phase wird lediglich die Pauschale gezahlt.

Das Gesetz sowie die geplanten Änderungen beim Gründungszuschuss (ein “erfolgreiches Instrument der Arbeitsförderung”) wurden vom Bundesrat zunächst abgelehnt und in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Dort wurden zwar einige Änderungen am Gesetz vorgeschlagen, laut einer Presseerklärung des Bundesrats vom 22.11 gaben die Vermittler jedoch “keine Änderungsempfehlung […] zum Gründungszuschuss ab”.

Am 25.11.2011 hat das Gesetz den Bundesrat nun endgültig passiert, inklusive der ursprünglich geplanten Änderungen. Die Frist für Existenzgründer, die noch die ursprüngliche Form der Förderung in Anspruch nehmen möchten, läuft damit.

Die oben skizzierten Änderungen beim Gründungszuschuss treten endgültig in Kraft, sobald es dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorlegt wurde, was voraussichtlich noch Ende 2011, spätestens jedoch Anfang 2012 der Fall sein dürfte.

© Autor: PE

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