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Geschäftskonto - Kostenlos oft nur mit Einschränkungen


Auch wenn ein seperates Geschäftskonto für Selbständige nicht zwingend vorgeschrieben ist, macht es sicherlich auch als Kleingewerbetreibender sowie als Freiberufler in den meisten Fällen Sinn.

Es erleichtert den Überblick über die eigene Finanzsituation, erlaubt eine eindeutige Zuordnung der Ein- und Ausgaben und macht auch dem Steuerberater das Leben leichter.

Bei der Eröffnung eines Girokontos muss zwischen den “echten” Geschäftskonten, die auch von der jeweilgen Bank als solche ausgezeichnet werden und einem zweiten Privatkonto unterschieden werden, dass vom Kunden als Geschäftskonto genutzt wird.

Geschäftliche Vorgänge auf einem Privatkonto werden sehr häufig durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken untersagt, auch wenn dies bei nur wenigen Buchungsvorgängen in der Praxis gelegentlich toleriert wird. Empfehlenswert ist dieses Vorgehen jedoch sicherlich nicht, da prinzipiell immer das Risiko besteht, dass ein solches “zweckentfremdetes” Privatkonto von der Bank geschlossen wird.

Ein echtes Geschäftskonto ist nur seltensten Fällen kostenlos und die tatsächlichen Kosten hängen vor allem vom jeweiligen Nutzungsprofil des Kunden ab: Wichtig sind hier vor allem die sogenannten “beleghaften” und die “beleglosen” Buchungen, die sehr häufig seperat für jeden einzelnen Vorgang berechnet werden.

Für Kunden mit sehr vielen Buchungen existieren jedoch auch Tarife, die ein bestimmtes Freivolumen an Buchungen erlauben oder diese gänzlich kostenfrei stellen. Hier ist dann oft die monatliche Grundgebühr des Geschäftskontos etwas höher.

Informieren sollte man sich auch über die Möglichkeit, eine regelmäßige Lastschrift für Kunden einzurichten und dabei auch die Gebühren, die für eine Rückbuchung der Lastschrift anfallen, kalkulieren. Gerade hier gibt es oft deutliche Unterschiede in den Gebührentabellen.

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© Autor: PE

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