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Blaues Versicherungskennzeichen 2015 / 2016 für Mofa und Moped


Ab dem 1. März 2015 benötigen Fahrer von Kleinkrafträdern wie Mofa und Moped ein neues Versicherungskennzeichen. Darauf weist aktuell der Gesamtverbande der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin. Wer sein Kennzeichen nicht rechtzeitig erneuert verliert seinen Versicherungsschutz und macht sich darüber hinaus strafbar, so der GDV. Die neuen Versicherungskennzeichen besitzen eine blaue Farbe und sind direkt bei den Versicherern, teilweise auch bei Banken und Sparkassen erhältlich.

Die Zahl der Neuzulassungen stieg im vergangenen Jahr nicht nur bei Motorrädern, sondern auch bei Leichtkrafträdern sowie Mofas und Rollern an. Gerade im Stadtverkehr scheinen sich die wendigen Zweiräder einer zunehmenden Beliebtheit zu erfreuen. Dabei ist der Haftpflicht-Versicherungsschutz für Mofa und Moped vergleichsweise günstig: Ab 43 Euro können Fahrer mit einem Mindestalter von 23 Jahren nach Auskunft des Bund der Versicherten (BdV) das Kennzeichen erwerben.

versicherungskennzeichen
Neue Versicherungskennzeichen
ab 1. März
Bildquelle: GDV / www.gdv.de

Fahrer von Mofa und Moped sollten sich daher rechtzeitig um eine Erneuerung ihres Versicherungsschutzes kümmern. Ab 1. März 2015 sind die neuen, blauen Versicherungskennzeichen Pflicht. Dabei sind die Preisunterschiede zwischen den Versicherungen teilweise beträchtlich, so der BdV. Neben der reinen Haftpflichtversicherung kann zusätzlich auch eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden. Diese schützt den Halter unter anderem zusätzlich gegen Diebstahl, Unfällen mit Tieren, sowie Schäden durch Brand und Hagel.

Übrigens benötigen nicht nur Kleinkrafträder wie Mofas und Moped ein Versicherungskennzeichen: Auch einige Elektrofahrräder und E-Bikes unterliegen der Versicherungspflicht, daneben auch motorisierte Krankenfahrstühle, Segways sowie weitere Fahrzeugtypen.

© Autor: PE

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