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Bauspar Riester - Bausparvertrag mit Förderung


Die ersten Angebote zum “Bauspar Riester” sind auf dem Markt: Die Finanzierung selbstgenutzter Wohnimmobilien wird, ähnlich wie bei den bekannten Anlageprodukten der Riester-Rente, mit staatlichen Zuschüssen und Steuererleichterungen gefördert.

Mit dem “Wohn-Riester” soll generell die Nutzung von Altersvorsorgekapital zur Finanzierung der eigenen vier Wände unterstützt werden: Neben einem zugelassenen Bausparvertrag kann die Riester-Förderung dabei auch direkt zur Tilgung eines zertifizierten Hypotheken-Darlehens oder zur Einzahlung in einen Kombi-Kredit genutzt werden.

Die Vebraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät Interessenten allgemein zur Gelassenheit: Nach Einschätzung der Experten werden in naher Zukunft weitere Angebote auf den Markt kommen. Mitunter könne es daher sinnvoll sein, mit dem Abschluss eines Vertrags noch etwas zu warten.

Bei den Angeboten zum Bauspar Riester sollte insbesondere auf die vertraglich zugesicherte Rendite geachtet werden: Diese sei ohne die staatliche Förderung nicht immer besonders attraktiv. Wie auch beim regulären Bausparen, kommt es bei einer Beurteilung daher auch darauf an, ob das anschließende zinsgünstige Darlehen im Rahmen des Riester-Bausparvertrags vom Sparer genutzt wird.

Zudem seien beim Riestern später im Rentenalter einmal Steuern fällig, wie die Verbraucherzentrale weiter erläutert: Die geförderten Tilgungsleistungen werden auf einem fiktiven Wohnförderkonto gesammelt und verzinst. Dieses Konto bildet später die Grundlage der Besteuerung.

Quelle(n): Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW

© Autor: PE

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